Asset-Herausgeber

zu sehen sind Coachin Nina Lizon und Podcasthost Oliver Schmidt
Psyche

Folge 34: Selbstbewusst im Job: Tipps für Frauen

Warum ist es immer noch wichtig zu betonen, dass Frauen im Job selbstbewusst auftreten dürfen und sollten? Im Podcast mit Coachin Nina Lizon wird klar: Die Rahmenbedingungen für Frauen im Arbeitsleben sind lange noch nicht so optimal, wie wir sie uns wünschen. Und trotzdem kann jede Einzelne viel für ihre persönliche Entwicklung tun.

Im Gespräch mit Coachin Nina Lizon tauchen wir tief in die Themen ein, die die berufliche und persönliche Entwicklung von Frauen prägen. Nina gibt wertvolle Einblicke, wie Frauen Selbstzweifel überwinden und selbstbestimmte Schritte gehen können. Wir sprechen über gesellschaftliche Vorurteile, das Imposter-Syndrom und praktische Übungen, um mutig im Berufsleben voran zu kommen.

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In diesem Podcast erfährst du:

4:29 Was bedeutet männliche und weibliche Energie?

6:29  Welche Fallstricke haben Geschlechterkonzepte in der individuellen Entwicklung?

10:58 Wie sehen die aktuellen Zahlen zum Thema Frauen im Arbeitsmarkt aus? 

13:09  Welche gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Frauen gibt es? Wie machen wir uns diese bewusst?

18:36 Wie unterscheiden sich die Begriffe Selbstwert, Selbstbewusstsein und Selbstliebe?

21:32 Was kann ich ganz individuell für mich tun?

24:30 Was ist das “Imposter Syndrom”? Und wie kann ich mit quälenden Selbstzweifeln umgehen?

30:20 Wie gehe ich mutige Schritte voran? Welche konkreten Übungen kann ich nutzen?

38:30 Was macht eine gute Führungspersönlichkeit aus?

48:14 Wie finde ich Unternehmen, das zu mir passt? Bzw. wie kann ich Frauenförderung an meinem Arbeitsplatz unterstützen?

 Shownotes: 

Gender Pay Gap Simulator Statistisches Bundesamt
Frauen auf dem Arbeitsmarkt: Der Weg zu einer geschlechtergerechten Arbeitswelt

Heiter bis stürmisch - der Alltagspodcast mit Olli Schmidt

Willkommen bei "Heiter bis stürmisch" – der Alltags-Podcast. Himmelhoch jauchzend oder zu Tode betrübt: Das Leben hat Höhen und Tiefen. Genau darum geht es bei uns: um die alltäglichen Krisen wie Streit mit dem Partner oder der Partnerin, Erziehungsfragen, Überlastung im Job, Unsicherheiten und Angst. Wir sprechen mit Expert:innen und geben euch praktische Tipps an die Hand, damit ihr mit Krisen und Herausforderungen besser umgehen könnt.

Unseren Podcast gibt es auf allen bekannten Podcast-Plattformen zu hören (Spotify, Apple Music, Audible etc.)! Fragen, Anregungen, Kritik, Wünsche? Schreibt uns gerne an: podcast@familienservice.de

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null Urlaub für pflegende Angehörige: So gehts

Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Auch pflegende Angehörige können Urlaub nehmen. Wie, erklärt Eldercare-Experte Jürgen Griesbeck.

Immer für andere da, immer einsatzbereit: Knapp 1,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige wie etwa ihre Eltern zuhause. Da bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Was viele nicht wissen: Die Pflegekassen übernehmen in einem bestimmten Rahmen die Kosten für eine alternative Pflege, damit Pflegende eine Auszeit nehmen können.

Bei Urlaub: Ersatz- oder Kurzzeitpflege

Für die alternative Betreuung während des Urlaubs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine private Vertretung organisieren. Sofern die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, bekommt sie für die Betreuung Geld von der Pflegeversicherung.
  • Sie können einen ambulanten Dienst beauftragen. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall für drei Besuche am Tag – morgens, mittags und abends.
  • Die oder der Pflegebedürftige kann in einem Kurzzeitpflegeheim betreut werden.

Die Pflegeversicherung bezahlt die Kosten für die alternative Betreuung zusätzlich zum regulären Betreuungsgeld. Pflegende Angehörige haben also keinerlei finanzielle Einbußen.

Gut zu wissen!

Ersatzpflege wegen Urlaub kann erst beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Ob von einer oder von unterschiedlichen Personen ist dabei unerheblich. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind.

Bei Krankheit: Verhinderungspflege

Auch bei Krankheit der Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse eine alternative Betreuung. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Anders als Ersatzpflege wegen Urlaub, für die zuvor sechs Monate lang betreut werden muss, kann Verhinderungspflege sofort bei Erkrankung der Pflegeperson beantragt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die stundenweise Betreuung zuhause oder die Kurzzeitpflege in einem Heim.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Ersatz- bzw. Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nur von privat pflegenden Angehörigen sowie Nachbarn oder Freunden beantragt werden, nicht aber von gewerbsmäßig Pflegenden.

Wie viel wird bezahlt?

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihnen die Kosten für Ersatz- sowie Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von jeweils 1612 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Ersatzpflege kann für einen Zeitraum von sechs Wochen - dies entspricht 42 Kalendertagen - in Anspruch genommen werden, bei der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Mittel aus beiden Töpfen können miteinander kombiniert werden: Wer nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann hierfür auch das gesamt Budget für die Verhinderungspflege abrufen und den Leistungsanspruch auf 3.224 Euro aufstocken. Umgekehrt können Versicherte, die sich für die Verhinderungspflege entscheiden, auch das Budget für die Kurzzeitpflege nutzen - in diesem Fall allerdings nur zu maximal 50 Prozent, was den Leistungsbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

 Mein Tipp

"Ich kann allen pflegenden Angehörigen nur empfehlen, sich diese von der Pflegekasse finanzierte Auszeit zu nehmen. Sie können Energie auftanken und einmal Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Ersatz- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

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